Batterieentsorgung & Pfandpflicht
Belehrung nach § 18 Batteriegesetz (BattG)
Bitte geben Sie Ihre alten Batterien / Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort ab. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die bei uns erworbenen Batterien / Akkus nach dem Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgeben. Bitte beachten Sie, dass die Rücknahme nur die Batterien / Akkus an sich, also keine Geräte mit eingebauten Batterien / Akkus umfasst. Die Rücksendung der Batterien / Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen. Rücksendungen von Batterien / Akkus sind zu richten an:
akkuteam Energietechnik GmbH
Theodor-Heuss-Straße 4
37412 Herzberg am Harz
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Desweiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber. Bei einer unsachgemäßen Entsorgung von Altbatterien bestehen Gefahren für Umwelt und menschliche Gesundheit.
Sie haben die Möglichkeit, diese Information auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen.
Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de/abfallwirtschaft)
Hinweis zur Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind gemäß §10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.
Im Artikelpreis ist die Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien in Höhe von 7,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer bereits enthalten. Sie bekommen bei Rückgabe Ihrer Altbatterie oder bei Vorlage eines Rückgabenachweises, sofern der Nachweis nicht älter als zwei Wochen ist, den Pfandwert erstattet. Bitte beachten Sie, dass gebrauchte Starterbatterien Gefahrgut sind und diese von Logistikunternehmen versendet werden müssen, die dieses anbieten. Wir nehmen nur entsprechende Sendungen an, die von Ihnen als Gefahrgut versendet werden.