AGB Verbraucher

AGB gegenüber Verbrauchern und Verbraucherinformationen

1.Geltungsbereich Vertragssprache

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern („VAGB “) gelten ausschließlich für Lieferungen und Leistungen der akkuteam Energietechnik GmbH, Theodor-Heuss-Straße 4, 37412 Herzberg am Harz, Deutschland („akkuteam“) gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Diese VAGB enthalten zugleich die gesetzlichen Verbraucherinformationen.

1.2. Verbraucher ist danach jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3. Vertragssprache ist Deutsch

 

2. Angebote, Vertragsschluss und Schriftformklausel

2.1. Produktdarstellungen, Verbraucherinformationen

2.1.1. Produktdarstellungen, z.B. im Online-Shop oder in Katalogen („Produktdarstellungen“) sowie Produktauslagen im Ladengeschäft der akkuteam stellen kein Angebot zum Abschluss eines Vertrags über den Kauf dieser Produkte dar, sondern sind lediglich eine Einladung an den Kunden, seinerseits ein Angebot auf Abschluss eines solchen Kaufvertrags abzugeben.

2.1.2. Die Produktdarstellungen enthalten bereits Informationen dazu, ob und welche Lieferbeschränkungen für die jeweiligen Produkte bestehen, und darüber, welche Zahlungsmittel akkuteam grundsätzlich zu akzeptieren bereit ist. Die Produktdarstellungen enthalten auch Angaben über Lieferfristen für die jeweiligen Produkte.

2.1.3. Dabei steht bei jeder Bestellung ein kostenloses Zahlungsmittel zur Verfügung. Entgelte für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte werden nicht erhoben (§ 271a BGB).

2.1.4. Die Produktdarstellungen enthalten überdies eine Zusammenfassung aller wesentlichen Eigenschaften der dargestellten Artikel sowie Angaben zum Gesamtpreis inkl. der anfallenden Umsatzsteuer.

2.1.5. Versandkosten werden im Rahmen des Bestellvorgangs gesondert ausgewiesen.

2.2. Angebote und Vertragsschluss

akkuteam verkauft Produkte nicht ausschließlich im eigenen Ladengeschäft, sondern bietet Kunden die Möglichkeit, Bestellungen für Produkte auch telefonisch oder per E-Mail (Ziffer 2.2.1.) sowie über den Online-Shop von akkuteam (Ziffer 2.2.2.) aufzugeben. Für solche Verträge im Fernabsatz bzw. im elektronischen Geschäftsverkehr gelten die nachfolgenden besonderen Vorschriften.

2.2.1. Telefonische Bestellungen und Bestellungen per E-Mail

Der Kunde kann telefonisch oder per E-Mail Bestellungen für einzelne Produkte bei akkuteam aufgeben. Derartige Bestellungen des Kunden stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar. akkuteam wird dem Kunden unverzüglich ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse zusenden. Dieses Angebot enthält die VAGB, eine separate Belehrung über das Verbraucher-Widerrufsrecht sowie die wesentlichen Produktinformationen. Der Kunde kann dieses Angebot durch Erklärung per Telefon, Fax oder E-Mail annehmen. Erst mit Zugang dieser Annahmeerklärung des Kunden bei akkuteam kommt der Vertrag zustande. 

2.2.2. Bestellung über den Online-Shop von akkuteam

Zur Bestellung im Online-Shop der akkuteam kann der Kunde einzelne Produkte auswählen und mittels Klick auf den entsprechenden Button seinem Warenkorb hinzufügen. Über einen weiteren Klick kann der Kunde die Bestellung fortsetzen und „zur Kasse gehen“. Nach Eingabe der für die Bestellung erforderlichen Kundeninformationen (Name und Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) bzw. Eingabe der bei einer vorherigen Registrierung angegebenen Nutzerdaten kann der Kunde das für die Bestellung gewünschte und von akkuteam hierfür angebotene Zahlungsmittel wählen. Vor Abschluss der Bestellung gelangt der Kunde auf eine Übersichtsseite, auf der er sämtliche Eingaben nochmals im Überblick vorfindet und über die „Ändern“-Funktion nochmals korrigieren kann. Durch Klick auf die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde dann sein auf Abschluss des Kaufvertrags gerichtetes „Angebot“ ab.

Hierauf erhält der Kunde von akkuteam unverzüglich eine Bestellbestätigung an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse zugesandt. Diese Bestellbestätigung enthält die VAGB, eine separate Belehrung über das Verbraucher-Widerrufsrecht sowie die wesentlichen Produktinformationen. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahmeerklärung seitens akkuteam dar. Diese erfolgt mittels separat zugesandter E-Mail als Auftragsbestätigung. Erst mit Zugang dieser Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande.

Der Vertragstext wird von akkuteam nach dem Vertragsschluss gespeichert und steht dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung.

2.3. Vertragsinhalt sind ausschließlich die Waren- und (Werk- und Dienst-)Leistungsbeschreibungen („Leistungen“) des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung von akkuteam.

2.4. Soweit es nicht anders vereinbart ist, ergibt sich die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Produkte ausschließlich aus den jeweils geltenden, schriftlichen Produktspezifikationen, die akkuteam dem Kunden bereitstellt. Beschaffenheits-, Haltbarkeits- und sonstige Angaben stellen nur dann eine Garantie dar, wenn sie als solche ausdrücklich schriftlich vereinbart und bezeichnet werden.

2.5. Änderungen, Ergänzungen und/oder eine einvernehmliche Aufhebung eines Vertrages oder der VAGB bedürfen der Textform.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise der akkuteam ab Werk; die Kosten für Verpackung und Transport sind darin nicht enthalten, werden aber im Bestellprozess bereits ausgewiesen (2.1.4). Bestellungen im Online-Shop der akkuteam sind erst ab einem Mindestbestellwert von 25 Euro (brutto) möglich.

3.2. Die Umsatzsteuer ist in der am Tag des Vertragsschlusses jeweils geltenden Höhe zu entrichten (2.1.3).

3.3. Sämtliche Zahlungen sind frei Zahlstelle der akkuteam zu leisten.

3.4. Hat akkuteam sonstige Leistungen (z.B. die Montage oder Wartung der Waren) bei dem Kunden vertraglich übernommen, so trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie z.B. Reise- und Verpflegungskosten; dies gilt nur dann, wenn diese Kosten dem Kunden vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise durch akkuteam mitgeteilt wurden.

 

4. Fälligkeit und Verzug des Kunden

4.1. Zahlungen des Kunden sind binnen 10 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung beim Kunden fällig und zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Geldes auf der Kontoverbindung der akkuteam an.

4.2. Zahlt der Kunde nach Erhalt der prüffähigen Rechnung nicht innerhalb der in Ziffer 4.1. genannten Zahlungsfrist, ist akkuteam berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz p.a. geltend zu machen.

4.3. Unbeschadet der Regelung unter Ziffer 4.2. hat akkuteam die Möglichkeit, einen tatsächlich höheren Verzugsschaden nachzuweisen und entsprechend geltend zu machen.

 

5. Erfüllungsvorbehalt

5.1. Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund von deutschen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- und internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechtes sowie Embargos oder Sanktionen entgegenstehen.

5.2. Der Kunde ist verpflichtet alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die ggf. für die Ausfuhr, Verbringung bzw. Einfuhr benötigt werden.

 

6. Lieferung, Leistungsort, Gefahrübergang und höhere Gewalt

6.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist oder sich anderes nicht aus den nachfolgenden Vorschriften (insbesondere Ziffer 6.2.) oder aus der Natur der Sache ergibt (wie etwa im Falle einer Montage vor Ort beim Kunden), ist Leistungsort für Lieferungen oder Leistungen der Sitz der akkuteam.

6.2. Ist eine Versendung der Ware vereinbart worden, versendet akkuteam die Ware auf Gefahr der akkuteam. akkuteam bestimmt dabei die Versandart, den Versandweg und den Frachtführer, sofern der Kunde keine Bestimmungen vorgibt. Für den Fall, dass der Kunde denjenigen Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung der Versendung beauftragt hat, ohne dass akkuteam dem Kunden diese Person zuvor benannt hat, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware bereits mit der Übergabe an diese Person auf den Kunden über.

6.3. Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen und Leistungen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus; wie z.B. zu liefernde Unterlagen, Einholung erforderlicher Genehmigungen, Einhaltung von Zahlungsbedingungen. Kommt der Kunde einer Mitwirkungspflicht nicht nach, verlängert sich die vereinbarte Frist um einen angemessenen Zeitraum. Dies gilt nur, wenn akkuteam den Kunden vorab ausdrücklich über Art und Umfang der Mitwirkungspflicht informiert hat und gleichzeitig akkuteam nicht seinerseits die Verzögerung ganz oder teilweise zu vertreten hat.

6.4. Ist eine Nichteinhaltung von vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen zurückzuführen auf

Höhere Gewalt, z.B. Krieg, Terrorakte, Naturkatastrophen, Epidemien, Streik oder Aussperrung,

oder sonstige Umstände, die akkuteam nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, jedoch maximal um einen Zeitraum von sechs Wochen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist oder vorher, wenn ihm ein weiteres Zuwarten unzumutbar wäre, ist der Kunde vorbehaltlich nachstehender Ziffer 6.5. dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Sämtliche Gegenstände einer Lieferung („Vorbehaltsware“) bleiben bis zur Erfüllung der der akkuteam aus dem jeweiligen Geschäft zustehenden Ansprüche Eigentum der akkuteam.

7.2. Wird Vorbehaltsware von dem Kunden be- und/oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen durch den Kunden erwirbt akkuteam im Verhältnis der Rechnungswerte der Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung und Vermischung zueinander einen Bruchteil als Miteigentum. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware.

7.3. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter auf Vorbehaltsware hat der Kunde akkuteam unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde ist auf Verlangen von akkuteam dazu verpflichtet, zur Geltendmachung der Sicherungsrechte die erforderlichen Informationen und Unterlagen offenzulegen.  

7.4. In der Geltendmachung des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes durch akkuteam liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn akkuteam dies zuvor schriftlich erklärt.

 

8. Besondere Regelungen für Leistungen

Für die Erbringung von Leistungen (einschließlich Aufstellung und Montage) gelten, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart worden ist, folgende Bestimmungen.

8.1. Der Kunde hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:

alle Erd-, Bau und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte sowie Baustoffe und Werkzeug,

die zur Montage und Durchführung der Leistungen erforderlichen Bedarfsgegenstände und -stoffe, wie z.B. Gerüste, Hebebühnen, Hebezeuge und andere Vorrichtungen, einschließlich der notwendigen Betriebsstoffe,

Zugang und Versorgung an der Arbeits- und Montagestelle mit Wasser, Strom, Beleuchtung und Heizung,

angemessenen Werk- und Arbeitsraum an der Arbeits- und Montagestelle einschließlich der Aufbewahrungsmöglichkeit für Maschinen, Materialien, Werkzeuge und Arbeitskleidung für das Montagepersonal von akkuteam,

Aufenthaltsräume und angemessenen Zugang zu den Sanitäranlagen für das Montagepersonal von akkuteam,

ggf. Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die aufgrund der Beschaffenheit der Arbeits- und Montagestelle erforderlich sind,

alle Schutzvorkehrungen für das Montagepersonal von akkuteam, die der Kunde zum Schutze seines eigenen Personals ergreifen würde.

8.2. Der Kunde hat vor Beginn der Leistungen Angaben über Lage von Wasser, Strom-, Gas und sonstigen ähnlichen Versorgungsleitungen sowie zu statischen Gegebenheiten zu machen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

8.3. Der Kunde hat vor Beginn der Leistungen alle Vorarbeiten fertigzustellen, die zur Aufnahme und Durchführung der vereinbarten Leistungen durch akkuteam erforderlich sind.

8.4. Verzögern sich die Leistungen aufgrund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, so hat der Kunde in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeiten und zusätzlich erforderliche Reisekosten von akkuteam zu tragen.

8.5. Der Kunde hat akkuteam wöchentlich die Dauer der Arbeitszeit des Personals von akkuteam für Leistungen vor Ort beim Kunden zu bescheinigen.

8.6. Verlangt akkuteam nach Fertigstellung gegebenenfalls die Abnahme der Lieferung inklusive der erbrachten Leistungen, so hat der Kunde diese innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen. akkuteam wird den Kunden mit der Fertigstellungsmitteilung auf diese Frist hinweisen. Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn der Kunde die Zweiwochenfrist verstreichen lässt, ohne einen die Abnahme hindernden Mangel der Leistung zu benennen.

 

9. Rechte des Kunden bei Mängeln

9.1. Dem Kunden stehen hinsichtlich der von akkuteam gelieferten Waren bzw. der von akkuteam erbrachten Leistungen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach den §§ 434 ff., 474 ff., 633 ff. BGB zu.

 

10. Urheberrechte und Vertraulichkeit

10.1. An Kostenvoranschlägen, Angeboten, Zeichnungen und anderen Unterlagen („Unterlagen“) behält sich akkuteam eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte vor.

10.2. Die Unterlagen und die im Zusammenhang mit Angeboten und Bestellungen stehenden Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von akkuteam Dritten gegenüber zugänglich gemacht werden. Unbeschadet des Vorstehenden sind als vertrauliche Informationen nicht solche Informationen anzusehen, die: (a) der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung des Kunden beruht; (b) dem Kunden vor ihrer Offenlegung durch akkuteam bekannt waren; (c) dem Kunden von einer dritten Partei ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit überlassen wurden; oder (d) von dem Kunden unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der akkuteam entwickelt wurden.

10.3. Informationen und Unterlagen des Kunden gelten als nicht vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig bzw. die Informationen und Unterlagen sind ausdrücklich als vertraulich bezeichnet.

 

11. Haftungsbegrenzung, Gewährleistungs- und Verjährungsfrist

11.1. Die Gewährleistungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aus Mängeln verjähren in den gesetzlich vorgesehenen Verjährungsfristen.

11.2. Die Haftung für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden werden insoweit auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt, als akkuteam, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen diese Schäden leicht fahrlässig verursacht haben.

11.3. Hinsichtlich von Schäden, die sich aus einer Verletzung von Leib, Leben und/oder Gesundheit und/oder der Verletzung einer Garantiezusage von akkuteam ergeben und/oder grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1. Sofern der Kunde in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union als der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist, wird Herzberg im Harz als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Rahmen dieses Vertrags vereinbart.

12.2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und akkuteam findet das Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie solcher Bestimmungen des deutschen Rechts Anwendung, die zur Anwendung eines anderen Statuts führen würden. Sofern dem Kunden unter Geltung des Sachrechts desjenigen Staates, in dem er ansässig ist, weitergehende Rechte gewährt würden, bleiben diese durch vorstehende Rechtswahlklausel unberührt.

 

13. Sonstiges

Sollten einzelne Regelungen dieser VAGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben hierdurch die übrigen Bestimmungen dieser VAGB unberührt.

 

14. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die für Kunden unter nachstehendem Link erreichbar ist: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.universalschlichtungsstelle.de.

 

15. Kontaktinformationen

Der Kunde kann akkuteam über die folgenden Nummern und Adressen kontaktieren, insbesondere wegen Fragen oder Erklärungen zu einem mit akkuteam geschlossenen Vertrag. Kosten fallen dabei für den Kunden lediglich in Höhe der für die bloße Nutzung des Telekommunikationsdienstes an dessen Anbieter zu zahlenden Entgelte an:

Telefon (+49) 05521 / 99 81 - 0
Telefax (+49) 05521 / 99 81 - 11
E-Mail: shop@akkuteam.de

 

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