AGB Unternehmen

AGB gegenüber Unternehmen

1. Geltungsbereich und Definitionen, Vertragssprache

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich für Lieferungen und Leistungen der akkuteam Energietechnik GmbH („akkuteam“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

1.2. Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande.

1.3. Soweit diese AGB und etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die in diesen AGBs nicht enthalten sind. Enthalten diese AGB Regelungen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die Regelungen dieser AGB.

1.4. Vertragssprache ist Deutsch.

 

2. Angebote, Vertragsschluss und Schriftformklausel

2.1. Die Produktdarstellungen, z.B. im Online-Shop oder in Katalogen („Produktdarstellungen“) sowie Produktauslagen im Ladengeschäft der akkuteam stellen kein Angebot zum Abschluss eines Vertrags über den Kauf dieser Produkte dar, sondern sind lediglich eine Einladung an den Kunden, seinerseits ein Angebot auf Abschluss eines solchen Kaufvertrags abzugeben.

2.2. Angebote und Vertragsschluss

akkuteam verkauft Produkte nicht ausschließlich im eigenen Ladengeschäft, sondern bietet Kunden die Möglichkeit, Bestellungen für Produkte auch telefonisch oder per E-Mail (Ziffer 2.2.1.) sowie über den Online-Shop von akkuteam (Ziffer 2.2.2.) aufzugeben. Für solche Verträge im Fernabsatz bzw. im elektronischen Geschäftsverkehr gelten die nachfolgenden besonderen Vorschriften.

2.2.1. Telefonische Bestellungen und Bestellungen per E-Mail

Der Kunde kann telefonisch oder per E-Mail Bestellungen für einzelne Produkte bei akkuteam aufgeben. Derartige Bestellungen des Kunden stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar. akkuteam wird dem Kunden unverzüglich ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse zusenden. Dieses Angebot enthält die AGB sowie die wesentlichen Produktinformationen. Der Kunde kann dieses Angebot durch Erklärung per Telefon, Fax oder E-Mail annehmen. Erst mit Zugang dieser Annahmeerklärung des Kunden bei akkuteam kommt der Vertrag zustande.

2.2.2. Bestellung über den Online-Shop von akkuteam

Zur Bestellung im Online-Shop der akkuteam kann der Kunde einzelne Produkte auswählen und mittels Klick auf den entsprechenden Button seinem Warenkorb hinzufügen. Über einen weiteren Klick kann der Kunde die Bestellung fortsetzen und „zur Kasse gehen“. Nach Eingabe der für die Bestellung erforderlichen Kundeninformationen (Name und Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) bzw. Eingabe der bei einer vorherigen Registrierung angegebenen Nutzerdaten kann der Kunde das für die Bestellung gewünschte und von akkuteam hierfür angebotene Zahlungsmittel wählen. Vor Abschluss der Bestellung gelangt der Kunde auf eine Übersichtsseite, auf der er sämtliche Eingaben nochmals im Überblick vorfindet und über die „Ändern“-Funktion nochmals korrigieren kann. Durch Klick auf die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde dann sein auf Abschluss des Kaufvertrags gerichtetes „Angebot“ ab.

Hierauf erhält der Kunde von akkuteam unverzüglich eine Bestellbestätigung an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse zugesandt. Diese Bestellbestätigung enthält die AGB sowie die wesentlichen Produktinformationen. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahmeerklärung seitens akkuteam dar. Diese erfolgt mittels separat zugesandter E-Mail als Auftragsbestätigung. Erst mit Zugang dieser Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande.

Der Vertragstext wird von akkuteam nach dem Vertragsschluss gespeichert und steht dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung.

2.3. Vertragsinhalt sind ausschließlich die Waren- und (Werk- und Dienst-)Leistungsbeschreibungen („Leistungen“) des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung von akkuteam.

2.4. Soweit es nicht anders vereinbart ist, ergibt sich die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Produkte ausschließlich aus den jeweils geltenden, schriftlichen Produktspezifikationen, die akkuteam dem Kunden bereitstellt. Beschaffenheits-, Haltbarkeits- und sonstige Angaben stellen nur dann eine Garantie dar, wenn sie als solche ausdrücklich schriftlich vereinbart und bezeichnet werden.

2.5. Änderungen, Ergänzungen und/oder eine einvernehmliche Aufhebung eines Vertrages oder der AGB, inklusive dieser Klausel, bedürfen der Schriftform.

 

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

3.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise der akkuteam ab Werk; die Kosten für Verpackung und Transport sind darin nicht enthalten. Bestellungen im Online-Shop der akkuteam sind erst ab einem Mindestbestellwert von 25 Euro (brutto) möglich.

3.2. Die Umsatzsteuer ist in der am Tag der Rechnungslegung jeweils geltenden Höhe zu entrichten.

3.3. Sämtliche Zahlungen sind frei Zahlstelle der akkuteam zu leisten.

3.4. Hat akkuteam sonstige Leistungen (z.B. die Montage oder Wartung der Waren) bei dem Kunden vertraglich übernommen, so trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie z.B. Reise- und Verpflegungskosten.

3.5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder solchen Forderungen aufrechnen, die in einem engen Gegenseitigkeitsverhältnis mit der Forderung von akkuteam stehen. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Gegenforderung des Kunden auf Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungsmehrkosten beruht.

 

4. Fälligkeit und Verzug des Kunden

4.1. Zahlungen des Kunden sind binnen 10 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung beim Kunden fällig und zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Geldes auf dem Konto der akkuteam an.

4.2. Handelt es sich bei dem Vertrag um ein beiderseitiges Handelsgeschäft, ist akkuteam ab Fälligkeit berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz p.a. geltend zu machen.

4.3. Ab Eintritt des gesetzlichen Zahlungsverzuges ist akkuteam berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz p.a. geltend zu machen.

4.4. Unbeschadet der Regelungen in Ziffern 4.2. und 4.3. hat akkuteam die Möglichkeit, einen tatsächlich höheren Verzugsschaden nachzuweisen und entsprechend geltend zu machen.

 

5. Erfüllungsvorbehalt

5.1. Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund von deutschen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- und internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechtes sowie Embargos oder Sanktionen entgegenstehen.

5.2. Der Kunde ist verpflichtet alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung bzw. Einfuhr benötigt werden.

 

6. (Teil-)Lieferung, Leistungsort und höhere Gewalt

6.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist oder sich anderes nicht aus der Natur der Sache ergibt, ist Leistungsort für Lieferungen oder Leistungen der Sitz der akkuteam.

6.2. Teillieferungen und Teilleistungen sind in angemessenem Umfang zulässig.

6.3. Ist eine Versendung der Ware vereinbart worden, versendet akkuteam die Ware auf Gefahr des Kunden. akkuteam bestimmt dabei die Versandart, den Versandweg und den Frachtführer, sofern der Kunde keine Bestimmungen vorgibt.

6.4. Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen und Leistungen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus; wie z.B. zu liefernde Unterlagen, Einholung erforderlicher Genehmigungen, Einhaltung von Zahlungsbedingungen. Kommt der Kunde einer Mitwirkungspflicht nicht nach, verlängert sich die vereinbarte Frist um einen angemessenen Zeitraum. Dies gilt nicht, wenn akkuteam diese Verzögerung zu vertreten hat.

6.5. Ist eine Nichteinhaltung von vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen zurückzuführen auf Höhere Gewalt, z.B. Krieg, Terrorakte, Naturkatastrophen, Epidemien, Streik oder Aussperrung, nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Belieferung von akkuteam, oder sonstige Umstände, die akkuteam nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Das Recht des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt, wenn ihm eine Verlängerung der Lieferfrist unzumutbar ist.

6.6. Ist die Nichteinhaltung von vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen auf Verzögerungen zurückzuführen, die akkuteam zu vertreten hat, ist der Kunde dazu verpflichtet, akkuteam eine angemessene Nachfrist zu setzen.

 

7. Gefahrübergang

7.1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Kunden über: bei Lieferungen ohne Montage oder Aufstellung, wenn die Ware vertragsgemäß nach vorheriger Mitteilung zur Abholung bereitgestellt, abgeholt oder zum Versand gebracht worden ist; bei Lieferungen mit Montage oder Aufstellung zum Zeitpunkt der Übernahme in den Betrieb des Kunden.

7.2. Auf Wunsch und Kosten des Kunden kann akkuteam eine angemessene Transportversicherung, mindestens in Höhe des Rechnungswertes der Ware, abschließen.

7.3. Ist eine Verzögerung des Versandes bzw., der Zustellung oder des Beginns bzw. der Durchführung der Montage oder der Leistungen auf Gründe zurückzuführen, die der Kunde zu vertreten hat, oder befindet sich der Kunde sonst in Annahmeverzug, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem bei gewöhnlichem Verlauf die Gefahr nach Ziffer 7.1. übergegangen wäre bzw. in dem der Annahmeverzug eintritt.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Sämtliche Gegenstände einer Lieferung („Vorbehaltsware“) bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Ansprüche Eigentum der akkuteam.

8.2. Wird Vorbehaltsware von dem Kunden be- und/oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen durch den Kunden erwirbt akkuteam im Verhältnis der Rechnungswerte der Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung und Vermischung zueinander einen Bruchteil als Miteigentum. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware.

8.3. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter auf Vorbehaltsware hat der Kunde akkuteam unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde ist auf Verlangen von akkuteam dazu verpflichtet, zur Geltendmachung der Sicherungsrechte die erforderlichen Informationen und Unterlagen offenzulegen.  

8.4. Die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nur insoweit im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gestattet, als dass er diesen Verkauf nur unter dem Vorbehalt macht, dass das Eigentum an den Dritten erst dann übergeht, wenn dieser seiner Zahlungsverpflichtung vollständig nachgekommen ist. Der Kunde tritt der akkuteam bereits jetzt seine Forderungen aus solchen Weiterveräußerungen von Vorbehaltsware ab. akkuteam nimmt diese Abtretung an.

8.5. Wird Vorbehaltsware mit einer Hauptsache des Kunden oder durch den Kunden mit einer Hauptsache eines Dritten verbunden oder vermischt, so überträgt der Kunde an akkuteam schon jetzt seine Rechte an der neuen Sache bzw. seine Vergütungsansprüche gegenüber dem Dritten. akkuteam nimmt diese Übertragung an.

8.6. Übersteigt der Wert aller der akkuteam überlassenen Sicherheiten die Summe aller offenen Forderungen der akkuteam um mehr als 10 %, so wird akkuteam auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherheiten freigeben. Die Wahl bei der Freigabe der Sicherheiten des Kunden steht der akkuteam zu.

8.7. In der Geltendmachung des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes durch akkuteam liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn akkuteam dies zuvor schriftlich erklärt.

 

9. Besondere Regelungen für Leistungen

Für die Erbringung von Leistungen (einschließlich Aufstellung und Montage) gelten, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart worden ist, folgende Bestimmungen.

9.1.Der Kunde hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen: alle Erd-, Bau und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte sowie Baustoffe und Werkzeug, die zur Montage und Durchführung der Leistungen erforderlichen Bedarfsgegenstände und -stoffe wie z.B. Gerüste, Hebebühnen, Hebezeuge und andere Vorrichtungen einschließlich der notwendigen Betriebsstoffe, Zugang und Versorgung an der Arbeits- und Montagestelle mit Wasser, Strom, Beleuchtung und Heizung, angemessenen Werk- und Arbeitsraum an der Arbeits- und Montagestelle einschließlich der Aufbewahrungsmöglichkeit für Maschinen, Materialien, Werkzeuge und Arbeitskleidung für das Montagepersonal von akkuteam, Aufenthaltsräume und angemessenen Zugang zu den Sanitäranlagen für das Montagepersonal von akkuteam, ggf. Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die aufgrund der Beschaffenheit der Arbeits- und Montagestelle erforderlich sind, alle Schutzvorkehrungen für das Montagepersonal von akkuteam, die der Kunde zum Schutze seines eigenen Personals ergreifen würde.

9.2. Der Kunde hat vor Beginn der Leistungen Angaben über Lage von Wasser, Strom-, Gas und sonstigen ähnlichen Versorgungsleitungen sowie zu statischen Gegebenheiten zu machen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

9.3. Der Kunde hat vor Beginn der Leistungen alle Vorarbeiten fertigzustellen, die zur Aufnahme und Durchführung der vereinbarten Leistungen durch akkuteam erforderlich sind.

9.4. Verzögern sich die Leistungen aufgrund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, so hat der Kunde in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeiten und zusätzlich erforderliche Reisekosten von akkuteam zu tragen.

9.5. Der Kunde hat akkuteam wöchentlich die Dauer der Arbeitszeit des Personals von akkuteam für Leistungen vor Ort beim Kunden zu bescheinigen.

9.6. Verlangt akkuteam nach Fertigstellung gegebenenfalls die Abnahme der Lieferung inklusive der erbrachten Leistungen, so hat der Kunde diese innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen. akkuteam wird den Kunden mit der Fertigstellungsmitteilung auf diese Frist hinweisen. Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn der Kunde die Zweiwochenfrist verstreichen lässt, ohne einen die Abnahme hindernden Mangel der Leistung zu benennen.

 

10. Rechte des Kunden bei Mängeln

10.1. Ist eine Lieferung oder Leistung von akkuteam mangelbehaftet und bringt dieser Mangel eine unerhebliche Minderung des Wertes bzw. der Tauglichkeit mit sich, ist ein Rücktritt vom Vertrag wegen dieses Mangels ausgeschlossen.

10.2. Sofern ein nicht unerheblicher Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorliegt, ist akkuteam zuerst dazu berechtigt nach eigener Wahl nachzuliefern oder nachzubessern.

10.3. Für die Verjährung von Mängelansprüchen und die Ansprüche des Kunden auf mangelbedingten Schadensersatz gilt Ziffer 14 dieser AGB.

 

11. Beanstandungen und Rügepflicht

11.1. Alle Beanstandungen und Mängelrügen sind unverzüglich nach Lieferung bzw. Leistung gegenüber akkuteam schriftlich anzuzeigen; im Falle von verdeckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung bzw. dem Zeitpunkt, zu dem sie bei zumutbarer Untersuchung hätten entdeckt werden müssen.

11.2. Sofern der Kunde Beanstandungen nicht frist- oder formgerecht anzeigt, gilt die Lieferung oder Leistung in Bezug auf den beanstandeten Mangel als mangelfrei. Dies gilt nicht, wenn akkuteam einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

11.3. Nimmt der Kunde die Lieferung oder Leistung von akkuteam in Kenntnis eines Mangels an, so stehen ihm die aus dieser konkret bekannten Mangelhaftigkeit ableitbaren Rechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen dieses Mangels bei Lieferung oder Annahme der Leistung ausdrücklich schriftlich vorbehält.

 

12. Gewerbliche Schutzrechte

12.1. Sofern nicht anders vereinbart, ist akkuteam nur dazu verpflichtet, eine Lieferung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter („Schutzrechte“) zu erbringen.

12.2. Sofern ein Dritter gegenüber dem Kunden berechtigte Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten gegenüber dem Kunden erhebt, hat akkuteam zuerst nach eigener Wahl ein entsprechendes Nutzungsrecht an den Lieferungen und Leistungen zu erwirken, oder die Lieferung bzw. Leistung dergestalt zu ändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt, oder die Lieferung bzw. Leistung auszutauschen. Ist dies nicht zu angemessenen Bedingungen für akkuteam oder den Kunden möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Minderungs- oder Rücktrittsrechte zu.

12.3. Die Verpflichtung aus Ziffer 12.2 besteht nur, wenn der Kunde akkuteam über die von einem Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich in Kenntnis gesetzt, der Kunde die Verletzung nicht anerkennt und akkuteam alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung oder Leistung ein, so hat er den Dritten darauf hinzuweisen, dass in diesem Verhalten kein Anerkenntnis zu sehen ist.  

12.4. Die Verpflichtung aus Ziffer 12.2 besteht ferner nur dann, wenn nicht der Kunde die Verletzung der Schutzrechte zu vertreten hat oder die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben oder durch die Verwendung der Lieferung oder Leistung durch den Kunden hervorgerufen wird.

12.5. Für die Verjährung von Mängelansprüchen und die Ansprüche des Kunden auf mangelbedingten Schadensersatz gilt Ziffer 14 dieser AGB.

 

13. Urheberrechte und Vertraulichkeit

13.1. An Kostenvoranschlägen, Angeboten, Zeichnungen und anderen Unterlagen („Unterlagen“) behält sich akkuteam eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte vor.

13.2. Die Unterlagen und die im Zusammenhang mit Angeboten und Bestellungen stehenden Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von akkuteam Dritten gegenüber zugänglich gemacht werden. Unbeschadet des Vorstehenden sind als vertrauliche Informationen nicht solche Informationen anzusehen, die: (a) der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung des Kunden beruht; (b) dem Kunden vor ihrer Offenlegung durch akkuteam bekannt waren; (c) dem Kunden von einer dritten Partei ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit überlassen wurden; oder (d) von dem Kunden unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der akkuteam entwickelt wurden.

13.3. Verstößt der Kunde gegen das Vertraulichkeitsgebot aus Ziffer 13.2, ist akkuteam dazu berechtigt, eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe von dem Kunden zu verlangen, wobei die Höhe der Vertragsstrafe auf Antrag des Kunden gerichtlich überprüft werden kann. Etwaige Schadensersatzansprüche der akkuteam bleiben unberührt; eine bereits gezahlte Vertragsstrafe ist auf solche Schadensersatzansprüche anzurechnen.

13.4. Informationen und Unterlagen des Kunden gelten als nicht vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig bzw. die Informationen und Unterlagen sind ausdrücklich als vertraulich bezeichnet.

 

14. Haftungsbegrenzung, Gewährleistungs- und Verjährungsfrist

14.1. Die Gewährleistungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aus Mängeln verjähren, soweit sich aus den nachstehenden Regelungen nichts anderes ergibt, in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

14.2. Die Gewährleistungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aus Mängeln an einem Bauwerk oder an Sachen für Bauwerke (§438 Abs.1 Nr.2 BGB) oder Werkleistungen an Bauwerken (§634a Abs.1 Nr.2 BGB) verjähren in vier Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

14.3. Die vorgenannten Verjährungsfristen aus Ziffern 13.1. und 13.2. gelten nicht, soweit akkuteam vorsätzlich gehandelt oder den Mangel arglistig verschwiegen hat sowie im Falle der Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie.

14.4. Die Haftung für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden werden insoweit auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt, als akkuteam, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen diese Schäden leicht fahrlässig verursacht haben.

14.5. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden wegen eines unerheblichen Mangels wird ausgeschlossen.

14.6. Hinsichtlich von Schäden, die sich aus einer Verletzung von Leib, Leben und/oder Gesundheit und/oder der Verletzung einer Garantiezusage von akkuteam ergeben und/oder grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

15.1. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Han­delsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonder­vermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Herzberg im Harz als Gerichtsstand vereinbart.

15.2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und akkuteam findet das Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie solcher Bestimmungen des deutschen Rechts Anwendung, die zur Anwendung eines anderen Statuts führen würden.

 

16. Sonstiges

Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben hierdurch die übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt.

 

Zuletzt angesehene Artikel